Eubo Caravan Tirge GmbH

Gewichte.

Gewichte.

Gewichtsinformationen.

Gewichte ABC

1. Was ist die technisch zulässige Gesamtmasse?

 

Die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse (auch: technisch zulĂ€ssige Höchstmasse in beladenem Zustand) des Fahrzeugs (z. B. 3.500 kg) ist eine vom Hersteller festgelegte Massevorgabe, die das Fahrzeug nicht ĂŒberschreiten darf. Angaben zur technisch zulĂ€ssigen Gesamtmasse des von Ihnen gewĂ€hlten Modells finden sich in den technischen Daten. Überschreitet das Fahrzeug im praktischen Fahrbetrieb die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

 

2. Was ist die Masse in fahrbereitem Zustand?

 

Bei den Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand handelt es sich um einen im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert. Aufgrund von Fertigungstoleranzen kann die real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand von den angegebenen Werten abweichen. Abweichungen von bis zu ± 5 % der Masse in fahrbereitem Zustand sind rechtlich zulÀssig und möglich.

 

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um das Grundfahrzeug mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg fĂŒr den Fahrer. Hierin sind im Wesentlichen die folgenden Positionen enthalten:

  • das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau einschließlich eingefĂŒllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und KĂŒhlflĂŒssigkeiten;
  • die Serienausstattung, d. h. alle AusstattungsgegenstĂ€nde, die im werkseitig eingebauten Lieferumfang standardmĂ€ĂŸig enthalten sind;
  • der zu 100 % gefĂŒllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (FahrbefĂŒllung gemĂ€ĂŸ Herstellerangaben; 20 Liter) und eine zu 100 % gefĂŒllte Alu-Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
  • der zu 90 % gefĂŒllte Kraftstofftank samt Kraftstoff;
  • der Fahrer, dessen Gewicht – unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen Gewicht – nach dem EU-Recht pauschal mit 75 kg angesetzt wird

3. Was ist die herstellerseitig festgelegte Masse fĂŒr Sonderausstattung?

 

Die herstellerseitig festgelegte Masse fĂŒr Sonderausstattung ist ein von Sunlight pro Grundriss festgelegter Wert fĂŒr die maximale Masse der bestellbaren Sonderausstattung. Diese Begrenzung soll gewĂ€hrleisten, dass die Mindestnutzlast, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse fĂŒr GepĂ€ck und nachtrĂ€glich eingebautes Zubehör, bei den von Sunlight ausgelieferten Fahrzeugen auch tatsĂ€chlich fĂŒr die Zuladung zur VerfĂŒgung steht.

 

4. Was ist die Masse der Mitfahrer?

 

Die Masse der Mitfahrer belĂ€uft sich fĂŒr jeden Sitzplatz, den der Hersteller vorgesehen hat, pauschal auf 75 kg, unabhĂ€ngig davon, wieviel die Passagiere tatsĂ€chlich wiegen. Die Masse des Fahrers ist bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten (siehe oben Nr. 2) und wird deshalb nicht erneut eingerechnet. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen betrĂ€gt die Masse der Mitfahrer also 3 * 75 kg = 225 kg.

 

5. Was ist die Mindestnutzlast & wie errechne ich sie?

 

Das EU-Regelwerk sieht fĂŒr Reisemobile eine bestimmte Mindestnutzlast vor, also einen rechnerisch zu ermittelnden Massewert, der fĂŒr GepĂ€ck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss.

 

Die Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt: 10 kg * (n + L), wobei „n“ die Höchstzahl der Mitfahrer zuzĂŒglich des Fahrers und „L“ die GesamtlĂ€nge des Fahrzeugs in Metern ist. Bei einem Fahrzeug mit 4 zugelassenen SitzplĂ€tzen und einer LĂ€nge von 6m betrĂ€gt die Mindestnutzlast damit „10 kg * (4 + 6) = 100 kg“.

6. Wie ist das Mehrgewicht von Sonderausstattung und Paketen zu berĂŒcksichtigen?

 

Das Mehrgewicht von Sonderausstattung und Paketen erhöht die tatsĂ€chliche Masse des Fahrzeugs (= Masse in fahrbereitem Zustand plus ausgewĂ€hlte Sonderausstattung) und verringert die Nutzlast. Der angegebene Wert weist das Mehrgewicht gegenĂŒber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses aus. Das Gesamtgewicht der ausgewĂ€hlten Sonderausstattung darf die herstellerseitig festgelegte Masse fĂŒr Sonderausstattung nicht ĂŒberschreiten.

 

7. Wie ist ein Vario-Seat zu bewerten?

 

Der Vario-Seat ist ein optionaler 5. Sitzplatz, der bei der Errechnung der Mindestnutzlast sowie der Masse der FahrgĂ€ste als regulĂ€rer Sitz zu berĂŒcksichtigen ist. Damit Sie den 5. Sitzplatz erhalten, muss gewĂ€hrleistet sein, dass weiterhin die Mindestnutzlast gewahrt bleibt sowie alle anderen gesetzlichen Massewerte eingehalten werden. Kontaktieren Sie fĂŒr detaillierte Informationen gerne unsere Handelspartner.

 

8. Woher kommen die Begrifflichkeiten und auf welche gesetzliche Grundlage stĂŒtzen sich die Angaben?

 

Um Sie bestmöglich und transparent ĂŒber die Gewichte in unseren Verkaufsunterlagen (Print und Digital) aufzuklĂ€ren, orientieren wir uns grundsĂ€tzlich an den gesetzlich vorgesehenen Begrifflichkeiten. Diese sind seit dem 06.07.2022 insbesondere in der DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2021/535 (zuvor: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012) festgelegt. Die DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2021/535 wird online in den diversen EU-Sprachen zur VerfĂŒgung gestellt: https://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/ALL/?uri=CELEX:32021R0535

Rechtliche Hinweise zu gewichtsbezogenen Angaben

Die Gewichtsangaben und -prĂŒfungen fĂŒr Wohnmobile sind EU-weit einheitlich in der EU-DurchfĂŒhrungsverordnung Nr. 2021/535 (bis Juni 2022: EU-DurchfĂŒhrungsverordnung Nr. 1230/2012) geregelt. Die wesentlichen Begrifflichkeiten und rechtlichen Vorgaben aus dieser Verordnung haben wir fĂŒr dich nachstehend zusammengefasst und erlĂ€utert. Unsere HĂ€ndler und der Sunlight-Konfigurator auf unserer Website bieten dir fĂŒr die Konfiguration deines Fahrzeugs ergĂ€nzen- de Hilfestellung.

 

1. Technisch zulÀssige Gesamtmasse

 

Die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse (auch: technisch zulĂ€ssige Höchstmasse in beladenem Zustand) des Fahrzeugs (z. B. 3.500 kg) ist eine vom Hersteller festgelegte Massevorgabe, die das Fahrzeug nicht ĂŒberschreiten darf. Angaben zur technisch zulĂ€ssigen Gesamt- masse des von dir gewĂ€hlten Modells finden sich in den technischen Daten. Überschreitet das Fahrzeug im praktischen Fahrbetrieb die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

 

2. Masse in fahrbereitem Zustand

 

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der Masse in fahrbereitem Zustand um das Grundfahrzeug mit Serienausstattung plus einem gesetzlich festgelegten Pauschalgewicht von 75 kg fĂŒr den Fahrer. Hierin sind im Wesentlichen die folgenden Positionen enthalten:

  • das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau einschließlich eingefĂŒllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und KĂŒhlflĂŒssigkeiten;
  • die Serienausstattung, d. h. alle AusstattungsgegenstĂ€nde, die im werkseitig eingebauten Lieferumfang standardmĂ€ĂŸig enthalten sind;
  • der zu 100 % gefĂŒllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (Fahr- befĂŒllung gemĂ€ĂŸ Herstellerangaben; 20 Liter) und eine zu 100 % gefĂŒllte Alu-Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
  • der zu 90 % gefĂŒllte Kraftstofftank samt Kraftstoff;
  • der FahrzeugfĂŒhrer, dessen Gewicht – unabhĂ€ngig vom tatsĂ€chlichen Gewicht – nach dem EU-Recht pauschal mit 75 kg angesetzt wird.

Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand findest du fĂŒr jedes Modell in unseren Verkaufsunterlagen. Wichtig ist, dass es sich bei dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen Wert fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand um einen im Typgenehmigungsverfahren ermittelten und von den Behörden ĂŒberprĂŒften Standardwert handelt. Es ist rechtlich zulĂ€ssig und möglich, dass die Masse in fahrbereitem Zustand des an dich ausgelieferten Fahrzeugs von dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen Nennwert abweicht. Die gesetzlich zulĂ€ssige Toleranz betrĂ€gt ± 5 %. Damit trĂ€gt der EU-Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass es durch Gewichtsschwankungen bei Zulieferteilen sowie prozess- und witterungsbedingt zu gewissen Schwankungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand kommt.

 

Veranschaulichen lassen sich diese Gewichtsabweichungen anhand einer Beispielrechnung:

 

Masse in fahrbereitem Zustand lt. Verkaufsunterlagen: 2.850 kg Rechtlich zulÀssige Toleranz von ± 5 %: 142,50 kg
Rechtliche zulÀssige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand: 2.707,50 kg bis 2.992,50 kg

 

Die konkrete Spanne der zulĂ€ssigen Gewichtsabweichungen findet sich fĂŒr jedes Modell in den technischen Daten. Sunlight unter- nimmt große Anstrengungen, um die Gewichtsschwankungen auf das produktionstechnisch unvermeidliche Mindestmaß zu reduzieren. Abweichungen am oberen und unteren Ende der Spanne sind daher sehr selten; gĂ€nzlich ausschließen lassen sie sich aber auch bei allen Optimierungen technisch nicht. Das reale Gewicht des Fahrzeugs so- wie die Einhaltung der zulĂ€ssigen Toleranz wird von Sunlight deshalb durch Wiegung jedes Fahrzeugs am Bandende ĂŒberprĂŒft.

  • 3. Masse der Mitfahrer

     

    Die Masse der Mitfahrer belĂ€uft sich fĂŒr jeden Sitzplatz, den der Hersteller vorgesehen hat, pauschal auf 75 kg, unabhĂ€ngig davon, wieviel die Passagiere tatsĂ€chlich wiegen. Die Masse des Fahrzeug- fĂŒhrers ist bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand enthalten (siehe oben Nr. 2) und wird deshalb nicht erneut eingerechnet. Bei einem Reisemobil mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen betrĂ€gt die Masse der Mitfahrer also 3 * 75 kg = 225 kg.

     

    4. Sonderausstattung und tatsÀchliche Masse

     

    Zur Sonderausstattung (auch: SonderausrĂŒstung oder ZusatzausrĂŒstung) zĂ€hlen nach der gesetzlichen Definition alle nicht in der Serienausstattung enthaltenen optionalen AusrĂŒstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers – d. h. ab Werk – am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können (z. B. Markise, Fahrrad- oder MotorradtrĂ€ger, Satellitenanlage, Solaranlage, Backofen etc.). Angaben zu den Einzel- bzw. Paketgewichten der bestellbaren Sonderausstattung findest du in unseren Verkaufsunterlagen. Nicht zur Sonderausstattung in diesem Sinne gehört sonstiges Zubehör, das nach der Auslieferung des Fahrzeuges ab Werk durch den HĂ€ndler oder dich persönlich nachgerĂŒstet wird. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (siehe oben Nr. 2) und die Masse der an einem konkreten Fahrzeug werkseitig verbau- ten Sonderausstattung werden zusammen als tatsĂ€chliche Masse bezeichnet. Die entsprechende Angabe findest du fĂŒr dein Fahrzeug nach Übergabe unter Ziffer 13.2 der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Bitte beachte, dass es sich auch bei dieser Angabe um einen standardisierten Wert handelt. Da fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand – als Element der tatsĂ€chlichen Masse – eine gesetzlich zulĂ€ssige Toleranz von ± 5 % gilt (siehe Nr. 2), kann auch die tatsĂ€chliche Masse gegenĂŒber dem angegebenen Nennwert entsprechend abweichen.

     

    5. Nutzlast und Mindestnutzlast

     

    Auch der Einbau von Sonderausstattung unterliegt technischen und rechtlichen Grenzen: Es kann nur so viel Sonderausstattung bestellt und werkseitig eingebaut werden, dass noch hinreichend freies Gewicht fĂŒr GepĂ€ck und sonstiges Zubehör verbleibt (sog. Nutzlast), ohne dass die technisch zulĂ€ssige Gesamtmasse ĂŒberschritten wird. Die Nutzlast ergibt sich durch Abzug der Masse in fahrbereitem Zustand (Nennwert laut Verkaufsunterlagen, siehe oben Nr. 2), der Masse der Sonderausstattung (siehe oben Nr. 4) und der Masse der Mitfahrer (siehe ober Nr. 3) von der technisch zulĂ€ssigen Gesamtmasse (siehe oben Nr. 1). Das EU-Regelwerk sieht fĂŒr Reisemobile eine feste Mindestnutzlast vor, die fĂŒr GepĂ€ck oder sonstiges, nicht werkseitig verbautes Zubehör mindestens verbleiben muss. Diese Mindestnutzlast berechnet sich wie folgt:
    Mindestnutzlast in kg ≄ 10 * (n + L)
    Dabei gilt: „n“ = Höchstzahl der Mitfahrer zuzĂŒglich des Fahrzeug- fĂŒhrers und „L“ = GesamtlĂ€nge des Fahrzeugs in Metern.

     

    Bei einem Reisemobil mit einer LÀnge von 6 m und 4 zugelassenen Sitzen betrÀgt die Mindestnutzlast also z.B. 10 kg * (4 + 6) = 100 kg.

     

    Damit die Mindestnutzlast gewahrt bleibt, gibt es fĂŒr jedes Fahrzeugmodell eine maximal bestellbare Kombination von Sonderausstattung. Im oben genannten Beispiel mit einer Mindestnutzlast von 100 kg dĂŒrfte die Gesamtmasse der Sonderausstattung bei einem Fahrzeug mit vier zugelassenen SitzplĂ€tzen und einer Masse in fahr- bereitem Zustand von 2.850 kg z. B. maximal 325 kg betragen:

     

    3.500 kg technisch zulÀssige Gesamtmasse
    – 2.850 kg Masse in fahrbereitem Zustand
    – 3*75 kg Masse der Mitfahrer
    – 100 kg Mindestnutzlast
    = 325 kg Maximal zulÀssige Masse der Sonderausstattung

Wichtig zu wissen ist, dass diese Berechnung von dem im Typgenehmigungsverfahren festgelegten Standardwert fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand ausgeht, ohne die zulĂ€ssigen Gewichtsabweichungen bei der Masse in fahrbereitem Zustand (siehe oben Nr. 2) zu berĂŒcksichtigen. Wird der maximal zulĂ€ssige Wert fĂŒr die Sonderausstattung von (im Beispiel) 325 kg annĂ€hernd oder vollstĂ€ndig aus- geschöpft, kann es bei einer Gewichtsabweichung nach oben daher dazu kommen, dass die Mindestnutzlast von 100 kg zwar rechnerisch unter Ansatz des Standardwerts der Masse in fahrbereitem Zustand gewahrt ist, tatsĂ€chlich aber keine entsprechende Zuladungsmöglichkeit besteht. Auch hierzu eine Beispielrechnung fĂŒr ein Fahrzeug mit vier Sitzen, dessen real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand um 2 % ĂŒber dem Nennwert liegt:

 

3.500 kg technisch zulÀssige Gesamtmasse
– 2.907 kg Real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand
(+ 2 % gegenĂŒber dem angegebenen Wert von 2.850 kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 325 kg Sonderausstattung (maximal zulĂ€ssiger Wert)
= 43 kg TatsÀchliche Zuladungsmöglichkeit (< Mindestnutzlast von 100 kg)

 

Um eine solche Situation zu vermeiden, senkt Sunlight das zulÀssige Maximalgewicht der insgesamt bestellbaren Sonderausstattung modellbezogen weiter ab. Die Begrenzung der Sonderausstattung soll gewÀhrleisten, dass die Mindestnutzlast, d.h. die gesetzlich vor-
geschriebene freie Masse fĂŒr GepĂ€ck und nachtrĂ€glich eingebautes Zubehör, bei den von Sunlight ausgelieferten Fahrzeugen auch tat- sĂ€chlich fĂŒr die Zuladung zur VerfĂŒgung steht.

 

Da das Gewicht eines konkreten Fahrzeugs erst bei Wiegung am Bandende ermittelt werden kann, kann in sehr seltenen FĂ€llen trotz dieser Begrenzung der Sonderausstattung eine Situation auftreten, in der die Mindestnutzlast am Bandende nicht gewĂ€hrleistet ist. Um die Mindestnutzlast auch in diesen FĂ€llen zu gewĂ€hrleisten, wird [Marke] vor Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit deinem Handelspartner und dir prĂŒfen, ob bspw. das Fahrzeug aufgelastet wird, SitzplĂ€tze reduziert werden oder Sonderausstattung heraus- genommen wird.

 

6. Auswirkungen von Toleranzen der Masse in fahrbereitem Zustand auf die Nutzlast

 

Auch unabhĂ€ngig von der Mindestnutzlast solltest du beachten, dass sich unvermeidliche produktionsbedingte Schwankungen der Masse in fahrbereitem Zustand – nach oben wie nach unten – spiegelbildlich auf die verbleibende Zuladungsmöglichkeit auswirken: Wenn
du unser Beispielfahrzeug (siehe oben Nr. 3.) z. B. mit einer Sonderausstattung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg bestellst, ergibt sich auf Grundlage des Standardwertes fĂŒr die Masse in fahrbereitem Zustand rechnerisch eine Nutzlast von 275 kg. Die tatsĂ€chlich zur VerfĂŒgung stehende Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der Toleranzen von diesem Wert abweichen und höher oder niedriger liegen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand deines Fahrzeugs etwa zulĂ€ssigerweise 2 % höher als in den Verkaufsunterlagen angegeben, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 275 kg auf 218 kg:

 

3.500 kg technisch zulÀssige Gesamtmasse
– 2.907 kg Real gewogene Masse in fahrbereitem Zustand (+ 2 % gegenĂŒber dem angegebenen Wert von 2.850 kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 150 kg Bestellte Sonderausstattung des konkreten Fahrzeugs
= 218 kg TatsÀchliche Zuladungsmöglichkeit

 

Um sicherzugehen, dass die errechnete Nutzlast tatsÀchlich gegeben ist, solltest du bei der Konfiguration deines Fahrzeugs daher vor- sorglich die möglichen und zulÀssigen Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand einkalkulieren.
Wir empfehlen zudem, das beladene Reisemobil vor jeder Reise auf einer nichtselbsttÀtigen Waage zu wiegen und unter Beachtung des individuellen Gewichts der FahrgÀste zu bestimmen, ob das technisch zulÀssige Gesamtgewicht und die technisch zulÀssige Gesamt- masse auf der Achse eingehalten sind.